Gabriele Landgraf ist eine spezialisierte Anwältin. Das heißt, der Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf den
Rechtsgebieten Familienrecht und Erbrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Zivilrecht.
Daneben sind wir Ihnen aber auch bei Problemen im Versicherungsrecht und Strafrecht behilflich.  

 

Wir verstehen uns als traditionelle Kanzlei und sind tief in der Region verwurzelt.

Unsere Mandanten sind Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen,
die wir umfassend beraten und vertreten.